Hundepsorthotel Wolf, Dorstr.
1, D-82487 Oberammergau
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gastaufnahmevertrag, Veranstaltungen, Seminare, Work-Shops und
Vorträge
§ 1. Allgemeines, Mietobjekt und
Veranstaltungen
a. Der
Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn das Mietobjekt
(Zimmer, Appartement),Ferienwohnung) vom Gast bestellt und vom
Hundesporthotel Wolf bestätigt wurde. Das gilt auch für mitbestellte
Veranstaltungen (Kurse, Seminare, Work-shops). Für die Bestätigung
ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche
Form bindend.
b. Das Hundesporthotel Wolf verpflichtet sich, dem
Gast das Mietobjekt in einwandfreier Beschaffenheit zur Verfügung zu
stellen. Es ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu
beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage
ist, das zugesagte Mietobjekt trotz Bestätigung zur Verfügung zu
stellen.
§ 2. Mietzeit, An- und Abreise
a- Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte
Ferienwohnung/ Zimmer ab 15 Uhr zur Verfügung.
b. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung/ Zimmer bis
spätestens 11 Uhr verlassen.
c. Eine Absprache über geänderte An- und Abreisezeiten ist jederzeit
möglich.
d. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mitobjekt geräumt und
in einem ordnungsgemäßen Zustand an das Hundesporthotel Wolf zu
übergeben.
§ 3. Mietpreis, Seminargebühren und Zahlungsweise
a. Die Fälligkeit
und Zahlungsform des Mietpreises bzw. der Veranstaltungsgebühr
ergibt sich aus der jeweiligen Reservierungs- bzw.
Teilnahmebestätigung.
b. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger
Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann
berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar zu
den Bedingungen gemäß §5
§ 4.
Leistungserbringung bei Veranstaltungen
a. Der Umfang der
Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen
Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in den Anmeldebestätigungen
gemachten Angaben.
b. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der
Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung
integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der
Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis.
c. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach
Bekannt werden durch den Teilnehmer an den Veranstalter zu melden.
Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar verfällt der Anspruch auf
Geltendmachung.
§
5. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
a. Storniert
(kündigt) der Gast den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen
Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen
eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten
Aufwendungen der vereinbarte Mietpreis zu entrichten, sofern eine
anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Die ersparten Eigenkosten
betragen bei Halbpension 30 %, Übernachtung mit Frühstück 20% und
bei einer Ferienwohnung (ohne Frühstück) 10% des vereinbarten
Mietpreises.
b.Dem Mieter bleibt
es unbelassen, den Nachweis zu führen, dass die Ersparnis höher ist.
c. Reist der Mieter später an oder bricht er den Aufenthalt
vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises
verpflichtet
d. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen.
Der Eingang der Stornierung wird vom Hundesporthotel Wolf ebenfalls
schriftlich bestätigt.
e. Das Hundesporthotel Wolf verpflichtet sich
ebenfalls, das reservierte Mietobjekt baldmöglichst anderweitig zu
vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann.
f. Reist der Gast ohne vorherige schriftliche
Mitteilung nicht an, so ist der vereinbarte Mietpreis unter
Anrechnung der ersparten Aufwendungen, wie in Punkt a. beschrieben,
zu zahlen. Das Hundesporthotel Wolf ist nicht verpflichtet, sich um
eine anderweitige Vermietung zu bemühen, solange der Mieter nicht
schriftlich erklärt, dass er nicht anreist.
g. Bei Veranstaltungen hat der Veranstalter das
Recht, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Gründe höherer Gewalt dies erforderlich machen, wenn der Teilnehmer
sich vertragswidrig verhält oder seine Anwesenheit Dritte gefährdet.
h. Der Veranstalter hat weiterhin das Recht bis zu
acht Tagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn
die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfindet
oder wenn der oder die Referent/in zum Veranstaltungstermin
verhindert ist. In diesem Fall wird die Veranstaltungsgebühr zu 100%
zurückbezahlt.
§
6. Haftung und Pflichten des Mieters
a. Die Haftung des
Hundesporthotel Wolf beschränkt sich auf Schäden, die von diesem
grob oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
b. Das Mietobjekt
ist einschließlich Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen
Gegenstände schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn
begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit
anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des
Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt
durch ihn, ihn begleitende Personen, sowie durch seine Haustiere.
c. Mängel die bei
der Übernahme vorhanden und/oder während der Mietzeit entstehen,
sind dem Hundesporthotel Wolf unverzüglich in geeigneter Form zu
melden.
d. Das
Hundesporthotel Wolf übernimmt für Personen oder Sachschäden
keinerlei Haftung, insbesondere werden Regressansprüche aufgrund
selbstverschuldeter Unfälle oder Schäden ausgeschlossen Die Haftung
wird ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder
deren Haustiere herbeigeführt werden.
e. Die Teilnahme an
Veranstaltungen sowie die Benutzung der Einrichtungen und Geräte
erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Gast
bzw. Teilnehmer haftet für die von ihm und/oder seinem Haustier
verursachten Schäden.
f. Verlorengegangene
Gegenstände können nicht ersetzt werden.
g. Für Leistungen,
sowie Schäden an Sachen und Personen durch freie Mitarbeiter wird
keine Haftung übernommen. Sie müssen sich selbst absichern und
haften
§
7 Unwirksamkeit
a. Sollten einzelne
Bestimmungen unwirksam sein so hat dies nicht zur Folge, dass der
gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine
wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.
§
8 Schriftform
a. Änderungen oder
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für die Änderungen dieser Schriftformklausel
b. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Der Gerichtsstand ist Garmisch-Patenkirchen
Stand Januar 2008