Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundesporthotel Wolf, Dorfstraße 1, D-82487 Oberammergau Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastaufnahmevertrag, Veranstaltungen, Seminare, Work-Shops und Vorträge
§ 1. Allgemeines, Mietobjekt und Veranstaltungen
1.1 Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn das Mietobjekt (Zimmer, Appartement, Ferienwohnung) vom Gast bestellt und vom Hundesporthotel Wolf bestätigt wurde. Das gilt auch für mitbestellte Veranstaltungen (Kurse, Seminare, Work-shops). Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die kurzfristige mündliche Form bindend.
1.2 Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Gast den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 5 Tage an. Der Gast kann sich schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über das Internet anmelden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch E-Mail) Reisebestätigung beim Gast zustande.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot seitens des Hundesporthotels Wolf. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Gast diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
1.4 Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Hundesporthotels Wolf bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese dem Gast spätestens mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages. Für den Reisevertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hundesporthotel Wolf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.5 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseangebots für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter des Hundesporthotels Wolf nicht befugt.
1.6 Das Hundesporthotel Wolf verpflichtet sich, dem Gast das Mietobjekt in einwandfreier Beschaffenheit zur Verfügung zu stellen. Es ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn es nicht in der Lage ist, das zugesagte Mietobjekt trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
§ 2. Mietzeit, An- und Abreise
2.1 Am Anreisetag steht dem Gast das bestellte Zimmer / die Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung
2.2. Am Abreisetag muss der Gast das Zimmer/die Ferienwohnung bis spätestens 11 Uhr verlassen.
2.3 Eine Absprache über geänderte An- und Abreisezeiten ist jederzeit möglich.
2.4 Nach Ende der Mietzeit hat der Gast das Mietobjekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand an das Hundesporthotel Wolf zu übergeben.
§ 3. Mietpreis, Seminargebühren und Zahlungsweise
3.1 Die Fälligkeit und Zahlungsform des Mietpreises bzw. der Veranstaltungsgebühr ergibt sich aus der jeweiligen Reservierungs- bzw. Teilnahmebestätigung.
3.2 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden Zahlungen wie folgt fällig: 20% des Reisepreises, mindestens EUR 25,- pro Person.
3.3 Das Hundesporthotel Wolf behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Es ist in diesem Fall berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar zu den Bedingungen gemäß § 5.
3.4 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist das Hundesporthotel Wolf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden automatisch die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren) erhoben.
3.5 Bei vom Gast veranlassten, nicht nur geringfügigen Änderungen wird je Reiseteilnehmer unbeschadet der Regelung in Ziffer 3.6 ein Bearbeitungsentgelt von EUR 50,00 erhoben. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu Lasten des Gastes.
3.6 Das Hundesporthotel Wolf ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen durch Erklärung vor Reisebeginn zu ändern, soweit die Änderungen unerheblich sind. Von den Leistungsänderungen wird der Gast unverzüglich unterrichtet und mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt angeboten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht seitens des Gastes bleibt unberührt.
§ 4. Leistungserbringung bei Veranstaltungen
4.1 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in den Anmeldebestätigungen gemachten Angaben.
4.2 Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis.
4.3 Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an den Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar, verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.
§ 5. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
5.1 Der Gast kann vom Reisevertrag vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten („Stornierung“, § 651h Abs. 1 S. 1 BGB).
5.2 Im Fall eines solchen Rücktritts hat der Gast statt des vereinbarten Reisepreises folgende Stornopauschalen zu bezahlen:
5.2a. Bei einer Stornierung ab Buchungstag bis zum 91. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises.
5.2b Bei einer Stornierung ab Buchungstag in der Zeit vom 90. Tag bis zum 61. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises.
5.2c Bei einer Stornierung ab Buchungstag in der Zeit vom 60. Tag bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
5.2d Bei einer Stornierung ab Buchungstag in der Zeit vom 30. Tag bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises.
5.2e Bei Nichtantritt der Reise hat der Reisende den vollen Reisepreis (exkl. Kurbeitrag) zu bezahlen.
5.2f Bei der vorgenannten Staffelung wurde der ersparte Kurbeitrag berücksichtigt.
5.3 Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass dem Hundesporthotel Wolf überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die Höhe der vorgenannten Stornopauschalen. Im Fall des Nachweises eines wesentlich niedrigeren Schadens ist dieser zu bezahlen.
5.4 Dem Hundesporthotel Wolf ist es unbenommen, statt nach den Pauschalen der Ziffer 5.2 die Entschädigung konkret zu berechnen.
5.5 Für die Höhe der Stornopauschale kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Hundesporthotel Wolf an. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Der Eingang der Stornierung wird vom Hundesporthotel Wolf ebenfalls schriftlich bestätigt.
5.6 Reist der Gast später an oder bricht er den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Reisepreises verpflichtet.
5.7 Das Hundesporthotel Wolf verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Mietobjekt baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann.
5.8 Reist der Gast ohne vorherige schriftliche Mitteilung nicht an, so ist der vereinbarte Mietpreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen, wie in Punkt 5.1 beschrieben, zu zahlen. Das Hundesporthotel Wolf ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung zu bemühen, solange der Gast nicht schriftlich erklärt, dass er nicht anreist.
5.9 Der Gast hat keine Pflicht zur Zahlung einer Stornopauschale oder einer Entschädigung, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, der sich darauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.10 Der Veranstalter hat weiterhin das Recht, bis zu acht Tagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Veranstaltung aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfindet oder wenn der oder die Referent/in zum Veranstaltungstermin verhindert ist. In diesem Fall wird die Veranstaltungsgebühr zu 100% zurückbezahlt.
5.11 Empfehlung zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
Der Reisevertrag enthält keine Reiserücktrittsversicherung. Der Reisende hat entsprechende Kosten daher selbst zu tragen, wenn er eine solche Versicherung nicht abschließt.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Bei Fragen zur Buchung, Bedingungen und Kosten steht das Serviceteam zur Verfügung.
§ 6. Haftung und Pflichten des Mieters
6.1 Der Gast versichert, dass sein(e) Hund(e) ordnungsgemäß geimpft, gesund, sozial verträglich und haftpflichtversichert ist/sind.
6.2 Die Benutzung der Geräte und des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
6.3 Die Sauberhaltung des Platzes ist Aufgabe der Hundebegleiter (-innen).
6.4 Die Haftung des Hundesporthotels Wolf beschränkt sich auf Schäden, die von diesem grob oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
6.5 Das Mietobjekt ist einschließlich Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände schonend zu behandeln. Der Gast hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Gast haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn, ihn begleitende Personen, sowie durch seine Haustiere.
6.6 Mängel, die bei der Übernahme vorhanden und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Hundesporthotel Wolf unverzüglich in geeigneter Form zu melden.
6.7 Das Hundesporthotel Wolf übernimmt für Personen- oder Sachschäden keinerlei Haftung, insbesondere werden Regressansprüche aufgrund selbstverschuldeter Unfälle oder Schäden ausgeschlossen. Die Haftung wird ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Haustiere herbeigeführt werden.
6.8 Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Benutzung der Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Gast bzw. Teilnehmer haftet für die von ihm und/oder seinem Haustier verursachten Schäden.
6.9 Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.
6.10 Für Leistungen, sowie Schäden an Sachen und Personen durch freie Mitarbeiter wird keine Haftung übernommen. Sie müssen sich selbst absichern und haften.
§ 7 Sonstiges
7.1 Soweit dem Kunden ein KFZ-Stellplatz auf dem Hotelparkplatz - auch gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, so kommt dadurch ausdrücklich kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
7.2 Eine Rückvergütung gebuchter aber nicht in Anspruch genommener Leistungen oder Teilleistungen ist nicht möglich.
7.3 Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, einen Zinssatz von 4 % über dem gültigen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.
7.4 Ist der Besteller nicht gleichzeitig Kunde oder Gast, oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
7.5 Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus eventueller Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
7.6 Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen o.ä. werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch - gegen Entgelt - Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
7.7 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich, solche Sachen sechs Monate aufzubewahren. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.8 Das Hotel kann die ihm obliegende Leistung bis zur Erbringung der fälligen Gegenleistung verweigern.
§ 8 Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Die unwirksame Bestimmung ist in eine wirksame umzudeuten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt.
§ 9 Schriftform
9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderungen dieser Schriftformklausel
9.2 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen.
§ 10 Fotos
Hiermit erklärt sich der Gast einverstanden, das die von ihm im Hundesporthotel Wolf gemachten Fotos (bei Gästeehrungen, Veranstaltungen, besondere Anlässe…) im Internet veröffentlicht werden dürfen. Dem Gast ist bewusst, dass er sein Einverständnis jederzeit zurückziehen kann.
§ 11 Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
11.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
11.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV- mäßig verarbeitet, gespeichert und an die Empfänger übermittelt. Personenbezogene Daten werden entsprechend der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
11.3 Sofern Sie Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Garmisch-Partenkirchen für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, unser Sitz. Dieser gilt auch gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Einreisebestimmungen:
Staatsbürger anderer Länder informieren sich bitte bei der zuständigen Botschaft über ihre jeweiligen Einreisebestimmungen.
Hinweis Kontingente:
Bitte beachten Sie, dass die Buchungskontingente in begrenzter Menge zur Verfügung stehen. Deshalb können bestimmte Angebote oder Termine bereits nach kurzer Zeit ausgebucht sein.
AGB Hinweis:
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters Hotel Wolf GmbH & Co. KG. Maßgebend ist die Reisebestätigung.
Downloads:
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches (PDF)
Sicherungsschein für Pauschalreisen (PDF)